Technische Modelle Messebau Wasserstrahlschneiden Aquatransfer Metallbearbeitung Edelstahldesign
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Hier sind unsere Allgemeinegeschäftsbedingungen

A       Angebote, Lieferungen und Leistungen von BBModellundMessebau – im Folgenden „BBModellundMessebau“ genannt - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen „BBModellundMessebau und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

(2)    § 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von BBModellundMessebau sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von BBModellundMessebau.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Arbeitnehmer / freie Mitarbeiter von BBModellundMessebau sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausreichen.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich BBModellundMessebau an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von BBModellundMessebau genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Röthlein Verpackungs- / Versandkosten werden gesondert verrechnet.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BBModellundMessebau die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von BBModellundMessebau oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat BBModellundMessebau auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BBModellundMessebau, die Lieferung beziehungsweise Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Liefer und Leistungsverzögerungen und den Vertragsrücktritt nach Maßgabe des Absatz 2 berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.
(4) BBModellundMessebau ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von BBModellundMessebau setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist BBModellundMessebau berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder BBModellundMessebau noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung und/oder Inbetriebnahme übernommen hat. Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss, ist die Abnahme für den Gefahrenübergang maßgebend. Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden und darf durch bloßes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels durch den Käufer nicht verweigert werden.
2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die BBModellundMessebau nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. 

 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalte

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die BBModellundMessebau aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden BBModellundMessebau die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum von BBModellundMessebau. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für BBModellundMessebau als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von BBModellundMessebau durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf BBModellundMessebau übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der BBModellundMessebau unentgeltlich. Ware, an BBModellundMessebau (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an BBModellundMessebau ab. BBModellundMessebau ermächtigt ihn unwiderruflich, die BBModellundMessebau abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von BBModellundMessebauhinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit BBModellundMessebau seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BBModellundMessebau die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug – ist BBModellundMessebau berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 7 Zahlung


(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von BBModellundMessebau innerhalb 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zahlbar. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung begleicht.
BBModellundMessbau ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist BBModellundMessebu berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BBModellundMessebau über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Hingabe von Schecks, die lediglich erfüllungshalber akzeptiert werden, gilt die Zahlung erst dann erfolgt, wenn der Scheckbetrag den Konto von BBModellundMessebau dauerhaft Gutgeschrieben ist.
(3) Gerät der Kunde in Verzug, so ist BBModellundMessebau berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab die  entstehenden Zinsen, im gewerblichen Rechtsverkehr mindestens in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, im privaten Rechtsverkehr mit Verbrauchern mindesten in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als Verzugsschaden zu verlangen. Der Nachweis eines weiterführenden Schadens durch BBModellundMessebau ist zulässig.
(4) Wenn BBModellundMessebau Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn einen Scheck nicht einlöst wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn BBModellundMessebau andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist BBModellundMessebau berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Sie Schecks angenommen hat. BBModellundMessebau ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
(6) Bei Aufträgen ab 10.000,-- EURO gelten folgende Zahlungsvereinbarungen als vereinbart: Nachfolgende Acontozahlungen sind bei Vertragsbeginn erforderlich: Bei Auftragserteilung sind 30 % der Auftragssumme sofort fällig. Eine weitere Acontozahlung von 40 % ist bei Auftragsbeginn bzw. Ausführung wiederum sofort fällig. Die Restzahlung / Schlusszahlung ist nach Auslieferung mit folgenden Zahlungszielen zubegeichen:  Innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Anderweitige Zahlungskonditionen müssen schriftlich vereinbart werden. Diese Zahlungsvereinbahrung ist aus Gründen der Vorfinanzierung erforderlich.

 

§ 8 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen so weit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BBModellundMessebau für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenem Gewinn, ersparte Aufwendung, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von WT-DIRECT garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkung und -ausschlüsse in den Abs.1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von BBModellundMessebau entstanden sind, sowie bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale für Ansprüche nach den Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit die Haftung des Unternehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Arbeitnehmer, frei Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BBModellundMessebau.
(5) Wenn Bemusterungen, oder Teste an Teilen von Kunden durchgeführt werden, haftet BBModellundMessebau nicht bei Schäden an diesen Teilen. BBModellundMessebau ist auch berechtigt diese Teile zu entsorgen ohne Ersatz zuleisten in irgendwelcher Art. Der Kunde wird immer darauf hingewiesen, dass Teile kaputt gehen können und BBModellundMessebau keinen Schadensersatz dafür leisten wird.

 

 

§ 9Hinweis zum Druck und der Farben

Je nach Material und Drucktechnik kann die Farbwiedergabe unterschiedlich sein. Farbtoleranzern ( Heller / Dunkler ) sind technisch bedingt und nicht vermeidbar. Abweichungen von + / - 10 % sind aus technischen Gründen vorbehalten.
Das gleiche gilt auch bei Einstellungen von Mattierungslacken ( Mattlacken).
§ 9.1 Schadensersatzansprüche, inklusive Ansprüche wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir weder für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind noch für Mangelfolgeschäden jeder Art; ebenso haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BBModelundMessebau und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist Schweinfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung / Widerrufs recht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer gesonderten Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren, und ggf. gezogene Nutzungen ( z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei paketversandfähigen Sachen haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


Ausschluss:

Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312d Abs.4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden.
Des Weiteren ausgeschlossen sind:
-aus hygienischen Gründen, geöffnete und/oder angebrochene Nahrungsergänzungsmittel bzw. Lebensmittel.
-Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.

Der Widerruf ist zu richten an:

BBModellundMessebau

 

Bernhard Bubeliny
Am Etzberg6
D-97520 Röthlein
e-Mail: info@bbmetallbau.de
Telefon +49 09723 8858
Telefax: +49 09723 8859

Informationen zum Urheberrecht siehe im Impressum bzw. Kategorie Urherberercht
 


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BB-Metallbau
Am Etzberg 6
97520 Röthlein

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